// INHALT
Allgemeine Geschäftsbedingungen
01 — Für wen diese Bedingungen gelten.
// Parteien — Studio + Kunde · Pro Auftrag
"Altrix" bezeichnet Altrix Unipessoal Lda., ein privates Studio mit Sitz in Lissabon, Portugal (NIPC 516 832 491), mit weiteren Tätigkeiten in Zürich, Schweiz.
"Kunde" bezeichnet die in dem Angebot genannte natürliche oder juristische Person, die Altrix für Design-, Strategie- oder verwandte Leistungen beauftragt hat.
Diese Bedingungen gelten für jeden Auftrag zwischen Altrix und einem Kunden, sofern keine separate schriftliche Vereinbarung sie ausdrücklich außer Kraft setzt. Mit der Unterzeichnung oder Gegenzeichnung eines Angebots akzeptiert der Kunde diese Bedingungen in vollem Umfang.
02 — Das Angebot.
// Umfang — Schriftlich · Unterzeichnet · Verbindlich
Jeder Auftrag beginnt mit einem schriftlichen Angebot. Das Angebot definiert den Leistungsumfang, die Ergebnisse, den Zeitplan und das Honorar. Es integriert diese Bedingungen per Verweis.
Ein Angebot wird verbindlich, sobald beide Parteien es unterzeichnet haben — elektronisch oder anderweitig. Vor einem unterzeichneten Angebot beginnen wir nicht mit der Arbeit. Ohne unterzeichnetes Angebot blockieren wir keine Kalenderzeit.
// Umfangsänderungen Arbeiten außerhalb des vereinbarten Umfangs erfordern eine schriftliche Ergänzung. Wir weisen Umfangsausweitungen frühzeitig aus und schlagen vor, das Angebot zu ergänzen, bevor wir zusätzliche Arbeit übernehmen. Wir stellen niemals Arbeit außerhalb des Umfangs in Rechnung, die wir nicht im Vorfeld benannt haben.
03 — Honorare & Rechnungsstellung.
// Zahlung — Meilensteinbasiert · 14 Tage netto · Keine Überraschungen
Honorare sind im Angebot angegeben und fest, sofern sich der Umfang nicht ändert. Wir stellen Rechnungen nach den im Angebot definierten Meilensteinen. Alle Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung fällig.
Meilenstein | Typischer Zeitpunkt | Betrag |
|---|---|---|
Start | Bei Unterzeichnung | 40 % des Gesamthonorars |
Zwischenstand | Wie im Angebot definiert | 30 % des Gesamthonorars |
Finale Übergabe | Bei Übergabe | 30 % des Gesamthonorars |
Retainer | Monatlich, jeweils zum Monatsbeginn | Volles monatliches Honorar |
Rechnungen werden per E-Mail als PDF versendet. Die Zahlung kann per Banküberweisung oder Stripe erfolgen. Wir akzeptieren keine Zahlung per Scheck.
// Zahlungsverzug Rechnungen, die mehr als 14 Tage überfällig sind, setzen aktive Arbeit aus, bis sie beglichen sind. Wir informieren den Kunden vor der Unterbrechung. Beim ersten Zahlungsverzug erheben wir keine Verzugszinsen. Wiederholter Zahlungsverzug kann bei zukünftigen Angeboten zu geänderten Meilensteinbedingungen führen.
04 — Auslagen.
// Kosten — Vorab genehmigt · Zum Selbstkostenpreis · Ohne Aufschlag
Auslagen aus eigener Tasche (Stock-Material, Schriftlizenzen, Tools von Drittanbietern, Reisekosten, sofern anfallend) werden zum Selbstkostenpreis ohne Aufschlag berechnet und nur dann, wenn sie vom Kunden schriftlich vorab genehmigt wurden. Wir weisen eine Ausgabe immer aus, bevor sie anfällt.
Auslagen werden auf Rechnungen separat aufgeführt und auf Anfrage durch Belege belegt.
05 — Geistiges Eigentum.
// Eigentum — Kunde besitzt die Endergebnisse · Studio behält den Prozess
Nach Eingang der Schlusszahlung erhält der Kunde das volle Eigentum an allen finalen Ergebnissen, die speziell für den Auftrag erstellt wurden: visuelle Assets, Produktionsdateien, Texte und Code, jeweils gemäß dem Angebot.
Die folgenden bleiben jederzeit Eigentum von Altrix:
Prozessarbeit — Skizzen, Explorations, verworfene Richtungen, interne Dokumentation.
Vorbestehendes geistiges Eigentum — Tools, Frameworks, Templates, Methoden und alle Arbeiten, die bereits vor dem Auftrag existierten.
Assets von Dritten — Schriften, Stock-Material, Plugins und lizenzierte Komponenten unterliegen den jeweiligen Lizenzen. Altrix dokumentiert alle Lizenzanforderungen, die der Kunde eigenständig einhalten muss.
Der Kunde darf finale Ergebnisse nicht für Zwecke nutzen, die wesentlich außerhalb des im Angebot beschriebenen Umfangs liegen, ohne schriftliche Vereinbarung.
06 — Portfolio & Nennung.
// Sichtbarkeit — Standardmäßig ja · Opt-out verfügbar
Altrix behält sich das Recht vor, abgeschlossene Arbeiten in sein Portfolio, auf der Website, in Case Studies und Pressematerialien zu zeigen, sofern der Kunde nicht vor oder während des Auftrags schriftlich Vertraulichkeit verlangt.
Altrix veröffentlicht keine Case Studies mit spezifischen kommerziellen Details, Kennzahlen oder proprietären Informationen ohne ausdrückliche schriftliche Freigabe. Kunden können für einen definierten Zeitraum ein Veröffentlichungs-Embargo verlangen — typischerweise bis zu 12 Monate nach dem Launch.
// Diskrete Projekte Wenn der Auftrag sensible Strategie, Produkte vor dem Launch oder vertrauliche Positionierungsarbeit umfasst, vereinbaren wir gern vollständige Vertraulichkeit bei der Namensnennung. Sagen Sie uns das einfach beim Kickoff, dann vermerken wir es im Angebot.
07 — Vertraulichkeit.
// NDA — Gegenseitig · Unbefristet für Geschäftsgeheimnisse · Sonst Standard
Beide Parteien verpflichten sich, alle nicht öffentlichen Informationen, die während des Auftrags offengelegt werden, vertraulich zu behandeln — Geschäftspläne, Finanzdaten, unveröffentlichte Produkte, Kundenlisten, Preisgestaltung und Ähnliches. Diese Verpflichtung gilt auch nach dem Ende des Auftrags fort.
Keine der Parteien wird vertrauliche Informationen ohne vorherige schriftliche Zustimmung an Dritte weitergeben, außer wenn dies gesetzlich vorgeschrieben ist. Wir wenden denselben Vertraulichkeitsstandard auf Subunternehmer an und teilen nur Informationen, die für die Leistungserbringung unbedingt erforderlich sind.
Die Verpflichtung gilt nicht für Informationen, die ohne Verstoß gegen diese Vereinbarung öffentlich verfügbar sind oder werden, oder die der empfangenden Partei vor der Offenlegung unabhängig bekannt waren.
08 — Pflichten des Kunden.
// Zusammenarbeit — Zeitnahes Feedback · Präzise Unterlagen · Benannter Ansprechpartner
Eine gute Zusammenarbeit braucht beide Seiten. Der Kunde verpflichtet sich,:
Einen benannten Ansprechpartner festzulegen — mit Befugnis, Deliverables freizugeben und im Namen des Kunden Feedback zu geben.
Zeitnahes Feedback zu geben — innerhalb der im Angebot definierten Prüfzeiträume, typischerweise 5 Werktage pro Runde.
Präzise Unterlagen bereitzustellen — Briefings, Marken-Assets, Texte, rechtliche Vorgaben und technische Anforderungen. Altrix haftet nicht für Ergebnisse, die aus unvollständigen oder ungenauen Angaben entstehen.
Erforderliche Rechte zu sichern — für alle Materialien, die Altrix zur Verfügung gestellt werden (Fotografie, Texte, Marken, Assets von Dritten).
Verzögerungen, die vom Kunden verursacht werden — verspätetes Feedback, Nichterreichbarkeit, Zahlungsverzug — können den Projektzeitplan entsprechend verschieben. Wir kommunizieren Auswirkungen auf den Zeitplan schriftlich, sobald sie auftreten.
09 — Kündigung.
// Ausstieg — Sauber · Fair · Schriftlich
Jede Partei kann den Auftrag mit 14 Tagen schriftlicher Kündigungsfrist kündigen. Bei Kündigung:
Szenario | Fälliges Honorar |
|---|---|
Kunde kündigt | Alle bis dahin erledigten Arbeiten; Abrechnung zum Tagessatz anteilig, falls die Vorauszahlung den gelieferten Wert übersteigt |
Altrix kündigt (ohne Grund) | Nur die bis dahin erledigten Arbeiten; jede Überzahlung wird innerhalb von 14 Tagen zurückerstattet |
Altrix kündigt (wesentliche Vertragsverletzung durch den Kunden) | Volles Honorar für den aktuellen Meilenstein; keine Rückerstattung auf bereits geleistete Zahlungen |
Einvernehmliche Vereinbarung | Zum Zeitpunkt der Beendigung schriftlich festgelegte Bedingungen |
Das Eigentum an den Deliverables geht erst nach vollständiger Begleichung aller offenen Beträge über. Bereits abgeschlossene, aber noch nicht übergebene Arbeit verbleibt bis zur Begleichung bei Altrix.
10 — Haftung.
// Grenzen — Verhältnismäßig · Keine Folgeschäden · Höhere Gewalt
Die Gesamthaftung von Altrix aus einem Auftrag ist auf die vom Kunden in diesem Auftrag gezahlten Gesamthonorare begrenzt. Dies gilt unabhängig von der Art des Anspruchs.
Altrix haftet nicht für indirekte, mittelbare oder spekulative Verluste — einschließlich entgangener Umsätze, entgangener Gewinne, Reputationsschäden oder Betriebsunterbrechungen —, die aus der Nutzung der Deliverables oder aus Verzögerungen entstehen, die außerhalb des zumutbaren Einflussbereichs von Altrix liegen.
Altrix haftet nicht für Ergebnisse, die aus Entscheidungen, Anweisungen oder der Freigabe einer Richtung durch den Kunden entstehen. Wenn der Kunde ein Deliverable freigibt, übernimmt er die Verantwortung für die Richtigkeit und Rechtmäßigkeit dieses Inhalts.
Keine Partei haftet für die Nichterfüllung von Verpflichtungen, die durch Umstände außerhalb ihres zumutbaren Einflussbereichs verursacht werden (höhere Gewalt), sofern die betroffene Partei unverzüglich schriftlich informiert und angemessene Anstrengungen unternimmt, die Leistung wieder aufzunehmen.
11 — Anwendbares Recht & Streitigkeiten.
// Zuständigkeit — PT primär · Erst Treu und Glauben · Schlichtung vor Klage
Diese Bedingungen unterliegen portugiesischem Recht. Für Kunden mit Hauptgeschäftstätigkeit in der Schweiz kann schweizerisches Recht gelten, sofern dies im Angebot ausdrücklich vereinbart wurde.
Im Streitfall vereinbaren beide Parteien, zunächst eine Lösung nach Treu und Glauben anzustreben, bevor formale Schritte eingeleitet werden. Die Reihenfolge ist:
Direkte Diskussion — ein Call oder Meeting zwischen dem benannten Ansprechpartner des Kunden und der zuständigen Person bei Altrix, innerhalb von 10 Werktagen nach schriftlicher Geltendmachung des Streits.
Mediation — falls die direkte Diskussion scheitert, kann jede Partei einen neutralen Mediator anfordern, wobei die Kosten gleichmäßig geteilt werden.
Schiedsverfahren oder Klage — als letztes Mittel werden Streitigkeiten den zuständigen Gerichten von Lissabon, Portugal, vorgelegt.
Keine Partei wird ein Gerichtsverfahren einleiten, ohne die Schritte 1 und 2 zuvor nach Treu und Glauben abgeschlossen zu haben.
12 — Änderungen dieser Bedingungen.
// Änderungsprotokoll — Versionskontrolliert · Hinweis bei wesentlichen Änderungen
Wir versionieren dieses Dokument. Kosmetische Änderungen werden stillschweigend protokolliert. Wesentliche Änderungen — alles, was Honorare, geistiges Eigentum, Haftung oder Kündigung betrifft — werden aktiven Kunden mindestens 30 Tage vor ihrem Inkrafttreten per Direkt-E-Mail mitgeteilt.
Die zum Zeitpunkt der Unterzeichnung eines Angebots geltenden Bedingungen regeln diesen Auftrag, unabhängig von späteren Aktualisierungen.
// Änderungsprotokoll — 4 Einträge · Öffentlich
Version | Typ | Hinweis |
|---|---|---|
v2.4 · 2026.04.10 | Wesentlich | Explizite Klausel zum Pausieren bei Zahlungsverzug sowie Retainer-Zeile in der Honorartabelle ergänzt. |
v2.3 · 2025.09.01 | Kosmetisch | Neuformulierung der Zusammenfassung in einfacher Sprache und der Abschnittsüberschriften. |
v2.2 · 2025.03.15 | Wesentlich | Klausel zum anwendbaren Schweizer Recht nach dem Start der Tätigkeiten in Zürich ergänzt. |
v2.1 · 2024.06.01 | Wesentlich | Vollständige Neufassung. Alte Standardbedingungen von 2021 ersetzt. |
— So erreichen Sie uns.
// Kontakt — Menschlich · 72h-Fenster · Keine Tickets
Fragen zu diesen Bedingungen werden von einem Menschen gelesen (aktuell dem Gründer) innerhalb von 72 Stunden, oft noch am selben Tag. Wir nutzen kein Ticketsystem — nur E-Mail.
// Geschäftskontakt — Direktkontakt E-Mail ist am schnellsten.
Geschäftskontakt | |
Rechtliches & Verträge | hello@altrix.framer.website — Betreff: Rechtliches |
Postanschrift — Portugal | Altrix Unipessoal Lda · Rua do Século 22, 1200-433 Lisboa, PT |
Postanschrift — Schweiz | Altrix CH · Seefeldstrasse 7, 8008 Zürich, CH |